Kampf gegen Cyberkriminalität: Richter loben Regeln zur Verkehrsdatenspeicherung
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Kampf gegen Cyberkriminalität: Richter loben Regeln zur Verkehrsdatenspeicherung
Berlin – Der Deutsche Richterbund (DRB) lobt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Speicherung von IP-Adressen als „Sicherheitswende“. Künftig müssen diese Adressen drei Monate lang von Internetanbietern gespeichert werden. Ziel der Neuregelung: Bekämpfung von Internet-Straftaten wie Kinderporn»»»
Speicherung von IP-Adressen: Ermittlungsbehörden atmen auf
Polizei, Kriminalbeamte und Richter sind erleichtert: Nach Jahren des Streits sollen künftig IP-Adressen gespeichert werden. Die Frist von drei Monaten halten einige jedoch für zu kurz. Das Aufatmen in sicherheitspolitischen Kreisen ist deutlich zu vernehmen. „Die IP-Adressen-Speicherung als wirksa»»»
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